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SDB für Kosmetik im Luftfrachtversand: Parfüm und Aerosole

Januar 2, 2026  ·  7 Min. Lesezeit

SDB für Kosmetik im Luftfrachtversand: Parfüm und Aerosole

Ihr Parfüm verkauft sich in der EU gut, und nun kommt eine Bestellung aus Übersee. Bevor der Kurier das Paket fliegen lässt, stellt er eine Frage: „Haben Sie ein Sicherheitsdatenblatt?“ Viele Kosmetikmarken erfahren erst jetzt, dass alkoholhaltige Düfte, Haarsprays und andere Aerosole im Lufttransport als Gefahrgut gelten. Dieser Leitfaden erklärt, was SDB und Luftfracht für Kosmetik bedeutet, welche Produkte betroffen sind und wie ein REACH-konformes SDB hilft.

Inhalt
  1. Die kurze Antwort
  2. Warum Kosmetika Gefahrgut sein können
  3. Die für Kosmetik relevanten Klassen
  4. Was das SDB beiträgt
  5. Ist ein SDB für fertige Kosmetik gesetzlich vorgeschrieben?
  6. Schritte vor dem Luftversand von Parfüm oder Aerosol
  7. Was ein Transporteur verlangen kann
  8. Häufige Fehler
  9. Andere Verkehrsträger
  10. Wie das SDB zu Ihren Sicherheitsunterlagen passt
  11. Häufige Fragen
  12. Das Wichtigste in Kürze

Die kurze Antwort

Die meisten Kosmetika werden ohne besondere Behandlung per Luftfracht versendet, aber Parfüms und andere Produkte mit hohem Anteil entzündbarer Lösungsmittel sowie fast alle Aerosole können als Gefahrgut eingestuft sein. Für sie gelten bei Fluggesellschaften und Kurieren die IATA-Gefahrgutvorschriften, die auf den technischen Anweisungen der ICAO beruhen, und sie erwarten eine korrekte Einstufung, passende Verpackung, Kennzeichnung und Papiere. Das Sicherheitsdatenblatt dokumentiert die Gefahrendaten, auf denen diese Einstufung beruht, und Abschnitt 14 enthält die Transportinformationen. Die endgültige Einstufung einer Sendung nimmt eine geschulte Person nach den aktuellen Vorschriften vor.

Warum Kosmetika Gefahrgut sein können

Eine Kosmetik ist auf der Haut sicher, doch Transportvorschriften betrachten andere Risiken: Brand, Druck und Auslaufen im Frachtraum eines Flugzeugs. Ein Parfüm, das größtenteils aus Ethanol besteht, hat einen niedrigen Flammpunkt und brennt leicht. Ein Aerosol ist ein Druckbehälter mit Treibmittel, das entzündbar sein kann. Nagellack, Haarlack, Trockenshampoo, Deosprays, einige Handdesinfektionsmittel und viele Düfte fallen in diese Gruppen. Cremes, Shampoos und die meisten wasserbasierten Produkte normalerweise nicht.

Lesen Sie auch Ist mein Parfüm Gefahrgut? Entzündbare Kosmetika und SDB-Abschnitt 14

Die für Kosmetik relevanten Klassen

  • Klasse 3, entzündbare flüssige Stoffe. Parfümerieerzeugnisse mit entzündbaren Lösungsmitteln werden häufig unter dem Eintrag UN 1266 „Parfümerieerzeugnisse“ versendet. Die Klasse gilt, wenn der Flammpunkt niedrig genug ist, praktisch also bei den meisten alkoholhaltigen Düften. Die Verpackungsgruppe hängt von Flammpunkt und Siedepunkt ab.
  • Klasse 2, Gase, bei Aerosolen. Aerosole werden im Allgemeinen als UN 1950 versendet. Entzündbare Aerosole gehören zur Unterklasse 2.1, nicht entzündbare zu 2.2, je nach Treibmittel und Inhalt.
  • Klasse 9, verschiedene gefährliche Stoffe. Bestimmte sonst nicht geregelte Produkte können trotzdem in diese Klasse fallen, etwa wenn sie umweltgefährdend sind oder ein besonderer Eintrag gilt.

Genaue Schwellenwerte und Einträge ändern sich mit jeder Ausgabe der Vorschriften, prüfen Sie daher stets die aktuelle IATA-Ausgabe, statt sich auf eine Tabelle aus dem Gedächtnis zu verlassen.

Acht Schritte für den Luftversand von Parfüm oder Aerosol, von den Rezepturdaten bis zum Versand mit Papieren.

Was das SDB beiträgt

Eine Transporteinstufung beginnt mit den Eigenschaften des Produkts. Das SDB fasst sie in einem standardisierten Aufbau aus 16 Abschnitten zusammen:

  • Abschnitt 2 zeigt die Gefahreneinstufung und Kennzeichnung des Gemischs.
  • Abschnitt 3 listet die Bestandteile und ihre Konzentrationsbereiche, woran ein Transporteur den Anteil an Ethanol oder Treibmittel erkennt.
  • Abschnitt 9 nennt physikalische Daten wie Flammpunkt, Siedepunkt und Dampfdruck.
  • Abschnitt 14 gibt UN-Nummer, Ordnungsgemäße Benennung, Gefahrklasse, Verpackungsgruppe und Umweltgefahren für Straße, See und Luft an.
  • Abschnitte 5 bis 7 behandeln Brandbekämpfung, unbeabsichtigte Freisetzung und Lagerung, die Transporteure und Lager im Zwischenfall nutzen.

Der Aufbau folgt Anhang II der REACH-Verordnung in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/878, die Gefahrenkriterien stammen aus der CLP-Verordnung. Unser SDB-Service liefert ein REACH-konformes Dokument mit 16 Abschnitten in über 30 Sprachen, damit dieselben Daten auch einen Zollagenten oder Spediteur im Bestimmungsland erreichen.

Ist ein SDB für fertige Kosmetik gesetzlich vorgeschrieben?

Für eine Verbraucherkosmetik in ihrer Endform verlangen REACH und CLP im Allgemeinen kein SDB, da Kosmetika von einer eigenen Verordnung erfasst sind. Deshalb haben viele Gründer nie eines erstellt. Beim Transport ist das anders: Die Gefahrgutvorschriften gelten für das Produkt, wie es versendet wird, unabhängig davon, ob es eine Kosmetik ist. In der Praxis verlangen Transporteure, Spediteure und Importeure ein SDB zur Prüfung der Einstufung, und ein fehlendes oder unvollständiges ist ein häufiger Grund für festgehaltene Sendungen. Unser Leitfaden, ob Kosmetika ein SDB brauchen, erklärt den rechtlichen Hintergrund.

Parfümflaschen auf Regalen und einer Theke

Lesen Sie auch SDB oder CPSR: Welches Dokument brauchen Sie?

Schritte vor dem Luftversand von Parfüm oder Aerosol

  1. Rezepturdaten sammeln, einschließlich Anteile an Lösungsmittel und Treibmittel und, falls vorhanden, den gemessenen Flammpunkt.
  2. Das SDB erstellen, mit korrektem Abschnitt 9 und Abschnitt 14.
  3. Die Einstufung bestimmen, mit einer geschulten Gefahrgutperson oder Ihrem Spediteur, anhand der aktuellen IATA-Ausgabe.
  4. Prüfen, ob Regeln für begrenzte Mengen oder Konsumgüter gelten. Sie können den Papieraufwand für kleine Handelspackungen verringern, aber nur, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
  5. Konforme Verpackung, Kennzeichnung und Gefahrzettel verwenden, dazu eine unterzeichnete Versenderklärung, wo die Vorschriften sie verlangen.
  6. Bestätigen, dass der Transporteur die Fracht annimmt. Viele Kuriere lehnen Parfüm und Aerosole per Luftfracht gänzlich ab oder lassen sie nur bei bestimmten Diensten zu.

Was ein Transporteur verlangen kann

Neben der Einstufung fragen Kuriere und Spediteure oft nach dem vollständigen Produktnamen, der Nettomenge je Packstück, der Anzahl der Packstücke und den Kontaktdaten des Versenders. Manche verlangen das SDB schon, bevor sie einen Preis nennen, und auch der Zoll im Bestimmungsland kann es wollen. Ein aktuelles SDB und ein kurzes Transportblatt für jeden Duft und jedes Aerosol ersparen Tage des Hin und Hers.

Häufige Fehler

  • Das Paket als „Kosmetik“ oder „Geschenk“ deklarieren. Falsch deklariertes Gefahrgut kann abgelehnt, mit Bußgeld belegt werden oder schwere Sicherheitsvorfälle verursachen.
  • Das SDB eines Rohstoffs kopieren. Das SDB von reinem Ethanol oder Duftöl beschreibt Ihr fertiges Gemisch nicht.
  • Das Treibmittel ignorieren. Aerosole werden nach der befüllten Dose eingestuft, nicht nur nach der Flüssigkeit darin.
  • Den Rückweg vergessen. Retouren und Muster sind ebenfalls Gefahrgutsendungen.
  • Sich auf eine alte Ausgabe verlassen. Die Vorschriften werden jährlich aktualisiert, Einstufung und Grenzen können sich ändern.

Lesen Sie auch Brauchen Kosmetika ein Sicherheitsdatenblatt (SDB)?

Andere Verkehrsträger

Der Straßentransport folgt dem ADR, der Seetransport dem IMDG-Code. Sie teilen UN-Nummern und Klassen mit dem Lufttransport, unterscheiden sich aber in Mengengrenzen und Verpackungsdetails. Ein Produkt, das auf der Straße zulässig ist, kann per Luft eingeschränkt sein. Wenn Sie mehrere Verkehrsträger nutzen, prüfen Sie jede Route getrennt und halten Sie ein einheitliches SDB als Datenquelle bereit.

Wie das SDB zu Ihren Sicherheitsunterlagen passt

Das SDB ist ein Gefahrendokument für Handhabung und Transport. Es ersetzt weder den CPSR, der die Sicherheit der Kosmetik für Verbraucher bewertet, noch Stabilitäts- oder mikrobiologische Daten. Ein Duft mit hohem Alkoholgehalt braucht ggf. auch einen Stabilitätstest, der bestätigt, dass Rezeptur und Verpackung sich über die Zeit wie erwartet verhalten. Behandeln Sie das SDB als ein weiteres Dokument der Produktakte und aktualisieren Sie es bei jeder Rezepturanpassung.

Häufige Fragen

Kann ich eine kleine Parfümprobe ohne Papiere per Luft schicken?

Kleine Mengen können manchmal unter Sonderbestimmungen fallen, sind aber nicht automatisch ausgenommen. Die eigenen Regeln des Transporteurs sind oft strenger als die Vorschriften, fragen Sie also vor dem Versand nach.

Braucht eine wasserbasierte Creme Gefahrgutpapiere?

Normalerweise nicht. Wasserbasierte Cremes, Lotionen und Shampoos sind keine entzündbaren Flüssigkeiten, einzelne Produkte mit ungewöhnlichen Zutaten können jedoch eine Ausnahme sein. Die SDB-Werte bestätigen es.

Wer ist für die Einstufung verantwortlich?

Der Versender. Der Transporteur prüft Dokumente, aber der Versender deklariert die Ware und haftet für die Richtigkeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Parfüms und Aerosole sind die Kosmetikprodukte, die im Lufttransport am ehesten Gefahrgut sind.
  • Die Einstufung nutzt Flammpunkt, Lösungsmittelgehalt und Treibmittel, die alle im SDB stehen.
  • Abschnitt 14 des SDB enthält den Transporteintrag, den aber eine geschulte Person bestätigen muss.
  • Prüfen Sie vor jedem neuen Produkt die aktuelle IATA-Ausgabe und die Regeln des Transporteurs.
Quellen (6)
Quelle Herausgeber Link
Dangerous Goods Regulations (DGR) IATA iata.org/en/publications/dgr
Dangerous Goods ICAO icao.int/safety/DangerousGoods/Pages/default.aspx
Regulation (EC) No 1907/2006 (REACH) European Union (EUR-Lex) eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj
Commission Regulation (EU) 2020/878 amending Annex II to REACH European Union (EUR-Lex) eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/878/oj
Regulation (EC) No 1272/2008 (CLP) European Union (EUR-Lex) eur-lex.europa.eu/eli/reg/2008/1272/oj
Guidance on the compilation of safety data sheets ECHA echa.europa.eu/documents/10162/2324906/sds_en.pdf

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  • Produkte, die Rohstoffe enthalten, die ein aggressives Milieu erzeugen (starke Oxidationsmittel, polare organische Lösungsmittel, oxidierende Farbstoffe, Aluminiumchlorohydrat und verwandte Salze, Treibgase usw.)
  • Produkte, die bei mehr als 65 °C in Behälter abgefüllt werden
  • Produkte in Druckbehältern, Pumpspendern oder Einzeldosis-Einheiten
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