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Natürliche Konservierungsmittel für Kosmetik, die wirken

Mai 17, 2026  ·  7 Min. Lesezeit

Natürliche Konservierungsmittel für Kosmetik, die wirken

Marken mit sauberem, pflanzlichem Image stellen oft dieselbe Frage: Welche natürlichen Konservierungsmittel für Kosmetik schützen ein Produkt tatsächlich, und welche sehen nur auf dem Etikett gut aus? Die ehrliche Antwort lautet: Die Natur bietet nur wenige fertige Lösungen, das Gesetz hat eine eigene Sicht darauf, was als Konservierungsmittel gilt, und nur ein Test zeigt, ob Ihr System funktioniert. Dieser Leitfaden trennt, was realistisch ist, von dem, was Marketing ist.

Inhalt
  1. Die kurze Antwort
  2. Was bedeutet „natürliches Konservierungsmittel“ in der Praxis?
  3. Welche gelisteten Konservierungsmittel gelten als naturidentisch?
  4. Warum die meisten Naturextrakte nicht ausreichen
  5. Was funktioniert: eine keimfeindliche Rezeptur bauen
  6. Was ist mit multifunktionalen Inhaltsstoffen und Boostern?
  7. So belegen Sie, dass ein natürliches System funktioniert
  8. Werbeaussagen: Was Sie sagen dürfen und was nicht
  9. Häufige Fehler bei natürlicher Konservierung
  10. Häufig gestellte Fragen
  11. Wichtigste Erkenntnisse

Die kurze Antwort

In der EU gibt es keine rechtliche Kategorie „natürliches Konservierungsmittel“. Ein Stoff, der zur Konservierung eines Kosmetikums dient, muss in der Positivliste in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 stehen, und einige dieser gelisteten Stoffe, etwa Sorbinsäure, Benzoesäure und ihre Salze, sind naturidentisch und werden von vielen Naturstandards akzeptiert. Pflanzenextrakte und ätherische Öle schützen ein wasserbasiertes Produkt selten allein. Ein naturnahes System besteht daher aus einem gelisteten Konservierungsmittel, einer keimfeindlichen Rezeptur und guter Verpackung und muss im Challenge-Test nachgewiesen werden.

Was bedeutet „natürliches Konservierungsmittel“ in der Praxis?

Der Ausdruck wird locker verwendet. Er kann einen in der Natur vorkommenden Stoff meinen, einen Stoff, der einem natürlichen nachgebildet ist, oder schlicht einen Inhaltsstoff mit grünem Image. Für die Verordnung ist das alles unerheblich: Es zählt die Funktion. Wird ein Inhaltsstoff hauptsächlich zugesetzt, um mikrobielles Wachstum zu stoppen, ist er ein Konservierungsmittel und muss mit seinen Grenzwerten, Produkttypen und Warnhinweisen in Anhang V stehen. Unser Leitfaden zum Challenge-Test zeigt, wie der Nachweis erbracht wird.

Lesen Sie auch EU-zugelassene Konservierungsmittel für Kosmetik: Anhang V erklärt

Welche gelisteten Konservierungsmittel gelten als naturidentisch?

Mehrere Stoffe aus Anhang V kommen in der Natur vor, werden aber für gleichbleibende Qualität industriell hergestellt. Sie sind die übliche Wahl für Marken mit natürlicher Positionierung:

  • Sorbinsäure und ihre Salze, vor allem wirksam gegen Hefen und Schimmel.
  • Benzoesäure und ihre Salze, die ebenfalls in sauren Rezepturen besser wirken.
  • Salicylsäure, die Anwendungsbeschränkungen hat und nicht für jeden Produkttyp geeignet ist.
  • Dehydroessigsäure und ihr Salz, verbreitet in naturorientierten Produkten.
  • Benzylalkohol, der in manchen Pflanzen vorkommt, für Kosmetik aber synthetisch hergestellt wird.

Natur- und Biozertifizierungen legen eigene Listen fest, und manche erlauben nur eine kurze Gruppe von Konservierungsmitteln, meist organische Säuren, ihre Salze und Benzylalkohol. Wenn Sie zertifizieren wollen, prüfen Sie zuerst den aktuellen Standard, denn die zulässige Liste gehört dem Standard, nicht dem Gesetz.

Zwei Listen: Bausteine, die in einem naturnahen Konservierungssystem wirken können, und Optionen, die allein nicht ausreichen.

Warum die meisten Naturextrakte nicht ausreichen

Viele ätherische Öle und Pflanzenextrakte zeigen in der Laborschale antimikrobielle Aktivität. Im fertigen Kosmetikum sieht das Bild anders aus. Um ein Produkt mit Wasser zu schützen, brauchen Sie breite Wirkung gegen Bakterien, Hefen und Schimmel in einer Konzentration, die für die Haut sicher und bei Geruch und Farbe akzeptabel ist. Ätherische Öle müssten oft in Mengen eingesetzt werden, die reizen, stark riechen oder sensibilisieren, und manche enthalten Duftallergene, die nach der Verordnung (EU) 2023/1545 auf dem Etikett deklariert werden müssen, sodass Ihre Sicherheitsbewertung sie abdecken muss. Ihre Zusammensetzung schwankt zudem mit Ernte und Lieferant, was den Schutz von Charge zu Charge weniger berechenbar macht.

Was funktioniert: eine keimfeindliche Rezeptur bauen

Die zuverlässigste naturnahe Strategie ist, das Produkt für Mikroorganismen schwer besiedelbar zu machen und dann ein gelistetes Konservierungsmittel in vernünftiger Menge zuzusetzen. Die Bausteine:

  • Geringe Wasseraktivität. Wasserfreie Produkte wie Balsame, Öle und Pulver bergen ein weit geringeres Risiko als Cremes und Lotionen.
  • pH-Kontrolle. Konservierungsmittel auf Basis organischer Säuren wirken bei niedrigerem pH am stärksten, daher braucht eine leicht saure Rezeptur oft weniger davon.
  • Feuchthaltemittel und Polyole. Glycerin und Glykole binden Wasser und erhöhen die Hürde, soweit das Hautgefühl es zulässt.
  • Chelatbildner. Sie schwächen Mikroben durch das Binden von Metallionen und können die Wirkung anderer Bestandteile verstärken.
  • Verpackung. Airless-Spender und enge Öffnungen verringern die Kontamination im Gebrauch gegenüber offenen Tiegeln.
  • Hygienische Herstellung. Saubere Anlagen und sauberes Wasser nach guter Herstellungspraxis senken die Last, die das Konservierungsmittel bewältigen muss.

Die Kombination mehrerer Hürden nennt man oft „Hürdenkonzept“. Sie beseitigt nicht die Notwendigkeit der Konservierung wasserhaltiger Produkte, kann aber den Bedarf senken.

Lesen Sie auch Nanomaterialien in Kosmetika: Regeln und Meldung in der EU

Was ist mit multifunktionalen Inhaltsstoffen und Boostern?

Inhaltsstoffe wie bestimmte Glykole, Glycerinester und Derivate organischer Säuren werden als Feuchthaltemittel, Lösungsvermittler oder Booster verkauft, die auch die Konservierung unterstützen. Sie sind legitim, wenn sie eine echte andere Funktion haben und die gesamte Rezeptur nachweislich geschützt ist. Ein gelistetes Konservierungsmittel können sie nicht ersetzen, wenn der Zweck die Konservierung ist, und eine Lieferantenbroschüre entscheidet das nicht für Sie. Die verantwortliche Person muss die Funktion begründen, und die Fertigrezeptur muss ihre Tests bestehen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Sicherheitsbewerter, bevor Sie die Rezeptur um einen Booster herum aufbauen.

Geöffneter Kosmetik-Cremetiegel und Serumflasche

So belegen Sie, dass ein natürliches System funktioniert

Der Weg ist der Challenge-Test. Unser Test folgt ISO 11930:2019 oder USP 51: Das Produkt wird mit fünf Referenzmikroorganismen beimpft, und der Rückgang wird über 28 Tage verfolgt. Bei natürlichen Systemen beachten Sie:

  1. Testen Sie die endgültige Rezeptur in der endgültigen Verpackung, nicht eine Laborprobe in einem anderen Behälter.
  2. Testen Sie bei einer Produktlinie eine Worst-Case-Variante, etwa die mit dem höchsten Wassergehalt oder höchsten pH-Wert.
  3. Wiederholen Sie den Test nach jedem Wechsel von Lieferant, Extrakt oder Konzentration.
  4. Stützen Sie ihn durch die mikrobiologische Qualität der Fertigcharge und einen Stabilitätstest, da eine pH-Drift die Konservierung mit der Zeit schwächen kann.

Nach ISO 11930 kann der Test nach Kriterium A oder nach Kriterium B bestanden werden, das in der Regel weniger streng ist; der Bericht nennt, welches gilt. Fragen Sie, welches Kriterium Ihr Bericht nutzt und was das für Ihr Produkt und Ihren Markt bedeutet.

Werbeaussagen: Was Sie sagen dürfen und was nicht

„Natürlich“ und „konservierungsmittelfrei“ sind Werbeaussagen, daher gilt die Verordnung (EU) Nr. 655/2013: Sie müssen wahr, belegt und nicht irreführend sein. Ein Produkt mit einem naturidentischen Konservierungsmittel sollte nicht als ohne Konservierungsmittel beschrieben werden. Ein durch eine keimfeindliche Rezeptur und ein gelistetes Konservierungsmittel geschütztes Produkt darf dennoch als sanft bezeichnet werden, aber der Wortlaut muss zur Inhaltsstoffliste passen. Prüfen Sie jede Formulierung mit „natürlich“ gegen die Rezeptur, den genannten Zertifizierungsstandard und die Erwartungen Ihres Händlers.

Lesen Sie auch CMR-Stoffe in Kosmetika erklärt: Was ist verboten?

Häufige Fehler bei natürlicher Konservierung

  • Sich bei Creme oder Lotion allein auf ätherische Öle oder Extrakte verlassen.
  • Das Konservierungssystem einer anderen Rezeptur ohne Test übernehmen.
  • Den pH-Wert ignorieren, der die Wirkung organischer Säuren aufheben kann.
  • In offenen Tiegeln verkaufen, während der Test in einem geschlossenen Behälter erfolgte.
  • „Konservierungsmittelfrei“ deklarieren, obwohl ein gelistetes Konservierungsmittel enthalten ist.
  • Den Challenge-Test auslassen, weil die Inhaltsstoffe pflanzlich sind.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich ein Kosmetikum nur mit ätherischen Ölen konservieren?

Bei wasserhaltigen Produkten gelingt das selten und kann Bedenken zur Hautsicherheit und zu Allergenen auslösen. Bei wasserfreien Produkten ist das Risiko deutlich geringer, aber die Qualität des Fertigprodukts müssen Sie trotzdem bestätigen.

Ist ein natürliches Konservierungsmittel sicherer als ein synthetisches?

Nicht automatisch. Die Sicherheit hängt vom Stoff, der Konzentration und der Anwendung ab. Ein gelistetes Konservierungsmittel wurde bei seinem Grenzwert bewertet, ein nicht gelisteter Naturstoff möglicherweise nicht für diesen Zweck.

Brauchen Naturprodukte einen Challenge-Test?

Ja, wenn sie Wasser enthalten. Der Challenge-Test zeigt, ob das System funktioniert, unabhängig davon, woher die Inhaltsstoffe stammen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die EU kennt keine Kategorie natürlicher Konservierungsmittel; die Positivliste in Anhang V entscheidet, was konservieren darf.
  • Naturidentische organische Säuren und ihre Salze sind die realistische naturnahe Wahl.
  • Extrakte und ätherische Öle schützen wasserbasierte Rezepturen selten allein.
  • Bauen Sie eine keimfeindliche Rezeptur, wählen Sie passende Verpackung und belegen Sie das Ergebnis mit einem Challenge-Test.
Quellen (5)
Quelle Herausgeber Link
Regulation (EC) No 1223/2009 on cosmetic products (Annex V) European Union (EUR-Lex) eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1223/oj
Commission Regulation (EU) 2023/1545 (fragrance allergen labelling) European Union (EUR-Lex) eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1545/oj
ISO 11930:2019 Evaluation of the antimicrobial protection of a cosmetic product ISO iso.org/standard/75058.html
Claims Regulation (EU) No 655/2013 European Union (EUR-Lex) eur-lex.europa.eu/eli/reg/2013/655/oj
SCCS Notes of Guidance, 12th revision European Commission, SCCS health.ec.europa.eu/publications/sccs-notes-guidance-testing-cosmetic-ingredients-and-their-safety-evaluation-12th-revision_en

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Ein Challenge-Test ist für jedes kosmetische Produkt erforderlich, außer für mikrobiologisch risikoarme Produkte. Das sind:

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  • Produkte mit einem pH-Wert unter 3 oder über 10
  • Produkte mit mehr als 20 % Alkohol
  • Produkte, die Rohstoffe enthalten, die ein aggressives Milieu erzeugen (starke Oxidationsmittel, polare organische Lösungsmittel, oxidierende Farbstoffe, Aluminiumchlorohydrat und verwandte Salze, Treibgase usw.)
  • Produkte, die bei mehr als 65 °C in Behälter abgefüllt werden
  • Produkte in Druckbehältern, Pumpspendern oder Einzeldosis-Einheiten
Wann ist ein Challenge-Test nicht erforderlich?

Ein Challenge-Test ist für jedes kosmetische Produkt erforderlich, außer für mikrobiologisch risikoarme Produkte. Das sind:

  • Produkte, die kein Wasser enthalten oder eine niedrige Wasseraktivität haben
  • Produkte mit einem pH-Wert unter 3 oder über 10
  • Produkte mit mehr als 20 % Alkohol
  • Produkte, die Rohstoffe enthalten, die ein aggressives Milieu erzeugen (starke Oxidationsmittel, polare organische Lösungsmittel, oxidierende Farbstoffe, Aluminiumchlorohydrat und verwandte Salze, Treibgase usw.)
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